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Wissen, das im Alltag hilft · Stand Oktober 2026

Pflegeleistungen & Finanzierung von A bis Z

Pflegegrad, Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege – die vielen Begriffe können überfordern. Wir erklären verständlich, welche Leistungen es gibt, wie sie sich kombinieren lassen und wo unser Betreuungsdienst Sie unterstützen kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

Was steht mir bei welchem Pflegegrad zu?

Diese gesetzlichen Höchstbeträge gelten 2026 in der sozialen Pflegeversicherung. Es handelt sich nicht um Geldbeträge, die automatisch alle ausgezahlt werden: Einige Leistungen werden nur für tatsächlich in Anspruch genommene, erstattungsfähige Hilfen verwendet.

PflegegradPflegegeld / MonatPflegesachleistungen / MonatEntlastungsbetrag / MonatMax. Umwandlung / Monat
1––131 €–
2347 €796 €131 €318,40 €
3599 €1.497 €131 €598,80 €
4800 €1.859 €131 €743,60 €
5990 €2.299 €131 €919,60 €

Die Umwandlung ist auf höchstens 40 % des ungenutzten monatlichen Sachleistungsbetrags begrenzt und kann das Pflegegeld mindern. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird grundsätzlich gegen Nachweise erstattet.

Interaktiver Rechner

Wie viel Pflegegeld bleibt übrig?

Mit der Kombinationsleistung können Pflegegeld und ambulante Sachleistungen kombiniert werden. Auch die Nutzung des Umwandlungsanspruchs wird bei der Berechnung berücksichtigt. Der Rechner zeigt eine unverbindliche Modellrechnung.

Voraussichtlich verbleibendes Pflegegeld347,00 €pro Monat, vor individueller Kassenprüfung
Restlicher Sachleistungsrahmen796,00 €
Entlastungsbetrag zusätzlich131,00 €bei erstattungsfähiger Nutzung

Berechnungsformel: Pflegegeld × (1 − (genutzte Sachleistungen + Umwandlung) / Sachleistungs-Höchstbetrag). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keinen Umwandlungsanspruch. Nicht berücksichtigt sind individuelle Kassenentscheidungen, weitere Leistungsvoraussetzungen und mögliche Verrechnungen.

Beispiele statt Fachchinesisch

Welche Leistungen lassen sich kombinieren?

01

Pflegegeld + Sachleistungen

Beispiel Pflegegrad 2: Eine zugelassene Einrichtung erbringt Sachleistungen für 398 € im Monat. Das sind 50 % von 796 €. Zusätzlich bleiben 50 % des Pflegegelds: 173,50 €.

Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € kann daneben für dafür zugelassene Angebote genutzt werden.

02

Pflegegeld + Umwandlung

Beispiel Pflegegrad 2: Werden 318,40 € für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt, sind 40 % des Sachleistungsrahmens genutzt. Das Pflegegeld sinkt auf 208,20 €.

Die Umwandlung ist nicht einfach ein zusätzliches Geldgeschenk, sondern wird auf die Kombinationsleistung angerechnet.

03

Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege

Der monatliche Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind unterschiedliche Ansprüche. Bei passenden Voraussetzungen können beide für unterschiedliche, jeweils erstattungsfähige Leistungen eingesetzt werden.

Eine identische Rechnung darf nicht zweimal bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Der Wegweiser

Die wichtigsten Pflegeleistungen verständlich erklärt

Pflegegrad beantragen oder erhöhen

Der Antrag geht an die Pflegekasse. Danach wird der Unterstützungsbedarf begutachtet. Entscheidend ist nicht allein eine Diagnose, sondern wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann – etwa bei Mobilität, Orientierung, Selbstversorgung, dem Umgang mit Erkrankungen und der Gestaltung des Alltags.

Praktischer Tipp: Halten Sie konkrete Beispiele aus mehreren Tagen fest. Beschreiben Sie, welche Hilfe tatsächlich nötig ist, auch bei schwankender Tagesform. Bei Verschlechterung kann eine Höherstufung beantragt werden.

Zur Pflegeberatung →

Entlastungsbetrag: 131 € monatlich

Der Entlastungsbetrag steht bei häuslicher Pflege in den Pflegegraden 1 bis 5 zur Verfügung. Er ist zweckgebunden und kann beispielsweise für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge können unter gesetzlichen Voraussetzungen übertragen werden; nicht verbrauchte Ansprüche aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Beispiel: Wird der Betrag drei Monate lang nicht genutzt, können sich rechnerisch 393 € ansammeln, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob die gewünschte Leistung erstattungsfähig ist, sollte vorab geklärt werden.

Haushalt & Entlastung →

Umwandlungsanspruch: bis zu 40 %

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % des in einem Monat nicht verbrauchten ambulanten Sachleistungsbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Die Kostenerstattung muss gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden. Bei gleichzeitiger Nutzung von Pflegegeld kann sich dieses anteilig vermindern.

Wichtig: Eine Anerkennung als Alltagsunterstützungsangebot ist nicht automatisch eine Zulassung als ambulanter Betreuungsdienst mit Sachleistungszugang. Welche Leistungen wir direkt abrechnen dürfen, richtet sich nach unserer konkreten Anerkennung und den geltenden Verträgen.

Alltagsbegleitung →

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Verhinderungspflege kommt infrage, wenn die übliche private Pflegeperson zeitweise verhindert ist – beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verpflichtungen.

Je nach Ersatzpflegeperson gelten Besonderheiten und gegebenenfalls niedrigere Erstattungsgrenzen, insbesondere bei nahen Angehörigen. Ob eine konkrete Betreuungs- oder Gruppenleistung hierüber abgerechnet werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden.

Seniorentreff →

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, muss – je nach Pflegegrad und aktueller gesetzlicher Regelung – Beratungsbesuche wahrnehmen. Dabei geht es um die Sicherung der häuslichen Versorgung, praktische Tipps und geeignete Entlastungsmöglichkeiten. Es handelt sich nicht um eine Prüfung, bei der Betroffene etwas „richtig vorspielen“ müssen.

Die konkreten Besuchsintervalle und die Kostenübernahme richten sich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben und der individuellen Situation.

Beratungsbesuche →

Betreuung, Haushalt und Seniorentreff

Alltagsbegleitung kann zum Beispiel Gesellschaft, Gespräche, Begleitung bei Erledigungen oder Unterstützung bei der Tagesgestaltung umfassen. Haushaltshilfen entlasten bei vereinbarten alltäglichen Aufgaben. Gruppenangebote im Seniorentreff fördern Begegnung und gemeinsame Aktivitäten.

Welche dieser Angebote über Entlastungsbetrag, Umwandlung, Verhinderungspflege oder privat finanziert werden können, hängt vom Pflegegrad, der Leistung und unseren Abrechnungsvoraussetzungen ab.

Unsere Leistungen →
So gehen Sie vor

In vier Schritten zur passenden Unterstützung

1

Bedarf klären

Welche Hilfe wird benötigt und was können Angehörige übernehmen?

2

Ansprüche prüfen

Pflegegrad, vorhandene Budgets und mögliche Kombinationen ansehen.

3

Leistungen abstimmen

Geeignete Angebote, Kosten und Abrechnungsweg vorab klären.

4

Entlastung starten

Unterstützung vereinbaren und Unterlagen nachvollziehbar aufbewahren.

Ausblick

Was ist mit der kommenden Pflegereform?

Für den Rechner und die Tabellen gelten ausschließlich die derzeitigen Leistungsbeträge für 2026. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz sieht unter anderem eine Neuordnung von Leistungsbudgets vor. Die vorgesehenen Änderungen sind noch kein geltendes Recht; Zeitpunkt, Einzelheiten und endgültige Beträge können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.

Pflegereform verständlich erklärt →

Sie müssen den Pflegedschungel nicht allein durchqueren.

Wir helfen Ihnen dabei, die passende Betreuung zu finden und offene Fragen zur Finanzierung zu klären – persönlich, verständlich und mit Herz.

Zum Kontaktformular →

Offizielle Informationsquellen

Stand: Oktober 2026. Die gesetzlichen Beträge und Beispiele beruhen auf den Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit und des Verbands der Ersatzkassen. Dieser Wegweiser ersetzt keine individuelle Leistungsentscheidung der Pflegekasse.