
Alltagsbegleitung
Persönliche Begleitung, Gespräche, Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten.
Mehr erfahrenMit Zeit, Einfühlungsvermögen und persönlicher Unterstützung begleiten wir ältere und pflegebedürftige Menschen in Rheinberg und Umgebung.
Jeder Mensch hat andere Wünsche und Bedürfnisse. Wir unterstützen dort, wo Hilfe gut tut – persönlich, verlässlich und mit viel Einfühlungsvermögen.

Persönliche Begleitung, Gespräche, Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten.
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Praktische Unterstützung im Haushalt und Entlastung für Angehörige.
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Persönliche Beratung für Pflegegeldempfänger und ihre Angehörigen.
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Gemeinschaft, Frühstück und abwechslungsreiche Aktivitäten in angenehmer Runde.
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Persönlich begleitete Fahrten zu Terminen und medizinischen Behandlungen.
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Wir finden gemeinsam heraus, welche Leistungen zu Ihrer persönlichen Situation passen.
Mehr erfahrenWir schenken Zeit für Gespräche, Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten und die Begleitung bei alltäglichen Erledigungen.
Wir unterstützen im vereinbarten Rahmen zu Hause und schaffen Entlastung für pflegende Angehörige.
Wir beantworten Fragen zur Versorgung, zu Beratungsbesuchen und zu möglichen Unterstützungsleistungen.
Antworten auf wichtige Fragen – verständlich erklärt, mit praktischen Beispielen und Hinweisen zur Finanzierung.
Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, am besten schriftlich oder über deren Onlineangebot. Die Pflegekasse veranlasst die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder einen anderen zuständigen Gutachter. Halten Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Beispiele für alltägliche Schwierigkeiten bereit. Wichtig ist nicht allein die Diagnose, sondern wie selbstständig der Alltag tatsächlich gelingt.
Der Pflegegrad richtet sich nach Einschränkungen der Selbstständigkeit. Berücksichtigt werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Pflegegrad 1 eröffnet andere Ansprüche als Pflegegrad 2 bis 5.
2026 stehen bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich für gesetzlich geeignete Leistungen zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 kommen je nach Situation Pflegesachleistungen, Pflegegeld, ein Umwandlungsanspruch sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Betracht. Nicht jedes Budget kann beliebig für jede Dienstleistung eingesetzt werden.
Das hängt von Leistungsart, Pflegegrad und den jeweiligen Regeln ab. Der Umwandlungsanspruch erlaubt ab Pflegegrad 2 grundsätzlich die Nutzung von bis zu 40 Prozent ungenutzter ambulanter Pflegesachleistungen für anerkannte Alltagsunterstützung. Die Umwandlung kann Auswirkungen auf anteiliges Pflegegeld haben. Wir klären den Einzelfall mit Ihnen und der Pflegekasse.
Vor Leistungsbeginn sollten Stundenumfang, Preis, voraussichtliche Kostenerstattung und verbleibender Eigenanteil schriftlich geklärt werden. Auch bei einem Pflegegrad ist eine vollständige Übernahme nicht automatisch garantiert.
Welche Unterstützung passt zu Ihrer Situation? Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Telefon: 02802 / 809 13 08
Informationen zur Pflegereform, zu Pflegeleistungen und zur Finanzierung – verständlich erklärt.
Derzeit gelten die Leistungen des Jahres 2026. Für die kommenden Jahre werden Änderungen diskutiert. Wir erklären Ihnen die aktuellen Pläne und was sie für Ihren Alltag bedeuten können.
Wie hoch ist das Pflegegeld? Was bleibt bei einer Kombinationsleistung übrig? Wie funktionieren Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege? Im Wegweiser finden Sie Beträge, Rechenbeispiele und einen Rechner.