♡ Mit Herz an Ihrer Seite – in Rheinberg und Umgebung
Gemeinsam statt einsam

Unsere Leistungen

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Mit Zeit, Einfühlungsvermögen und persönlicher Unterstützung begleiten wir ältere und pflegebedürftige Menschen in Rheinberg und Umgebung.

Was wir für Sie tun

Unsere Leistungen mit Herz

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Jeder Mensch hat andere Wünsche und Bedürfnisse. Wir unterstützen dort, wo Hilfe gut tut – persönlich, verlässlich und mit viel Einfühlungsvermögen.

Gemeinsamer Ausflug unserer Seniorinnen und Senioren

Alltagsbegleitung

Persönliche Begleitung, Gespräche, Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten.

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Mitarbeiterin unterstützt beim Reinigen der Wohnung

Haushalt & Entlastung

Praktische Unterstützung im Haushalt und Entlastung für Angehörige.

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Persönliche Pflegeberatung im Gespräch

Pflegeberatung § 37.3

Persönliche Beratung für Pflegegeldempfänger und ihre Angehörigen.

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Gemeinsames Frühstück beim Seniorentreff

Seniorentreff

Gemeinschaft, Frühstück und abwechslungsreiche Aktivitäten in angenehmer Runde.

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Fahrzeug unseres Fahrdienstes

Fahrdienst & Krankenfahrten

Persönlich begleitete Fahrten zu Terminen und medizinischen Behandlungen.

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Gemeinschaft und Betreuung bei unserem Seniorentreff

Weitere Unterstützung

Wir finden gemeinsam heraus, welche Leistungen zu Ihrer persönlichen Situation passen.

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Persönlich · Verständlich · Mit Herz

Welche Unterstützung passt zu Ihnen?

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Alltagsbegleitung

Wir schenken Zeit für Gespräche, Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten und die Begleitung bei alltäglichen Erledigungen.

Haushalt und Entlastung

Wir unterstützen im vereinbarten Rahmen zu Hause und schaffen Entlastung für pflegende Angehörige.

Pflegeberatung

Wir beantworten Fragen zur Versorgung, zu Beratungsbesuchen und zu möglichen Unterstützungsleistungen.

Wissen, das im Alltag hilft

Ihr Weg durch den Pflegedschungel

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Antworten auf wichtige Fragen – verständlich erklärt, mit praktischen Beispielen und Hinweisen zur Finanzierung.

Pflegegrad beantragen – so geht es

Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, am besten schriftlich oder über deren Onlineangebot. Die Pflegekasse veranlasst die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder einen anderen zuständigen Gutachter. Halten Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Beispiele für alltägliche Schwierigkeiten bereit. Wichtig ist nicht allein die Diagnose, sondern wie selbstständig der Alltag tatsächlich gelingt.

Pflegegrad 1 bis 5 – was bedeutet das?

Der Pflegegrad richtet sich nach Einschränkungen der Selbstständigkeit. Berücksichtigt werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Pflegegrad 1 eröffnet andere Ansprüche als Pflegegrad 2 bis 5.

Wer bezahlt die Unterstützung?

2026 stehen bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich für gesetzlich geeignete Leistungen zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 kommen je nach Situation Pflegesachleistungen, Pflegegeld, ein Umwandlungsanspruch sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Betracht. Nicht jedes Budget kann beliebig für jede Dienstleistung eingesetzt werden.

Kann ich verschiedene Budgets kombinieren?

Das hängt von Leistungsart, Pflegegrad und den jeweiligen Regeln ab. Der Umwandlungsanspruch erlaubt ab Pflegegrad 2 grundsätzlich die Nutzung von bis zu 40 Prozent ungenutzter ambulanter Pflegesachleistungen für anerkannte Alltagsunterstützung. Die Umwandlung kann Auswirkungen auf anteiliges Pflegegeld haben. Wir klären den Einzelfall mit Ihnen und der Pflegekasse.

Wie erkenne ich mögliche Eigenanteile?

Vor Leistungsbeginn sollten Stundenumfang, Preis, voraussichtliche Kostenerstattung und verbleibender Eigenanteil schriftlich geklärt werden. Auch bei einem Pflegegrad ist eine vollständige Übernahme nicht automatisch garantiert.

Wir sind für Sie da

Wir beraten Sie gerne persönlich

Welche Unterstützung passt zu Ihrer Situation? Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Telefon: 02802 / 809 13 08

Pflege & Wissen

Gut informiert und begleitet

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Informationen zur Pflegereform, zu Pflegeleistungen und zur Finanzierung – verständlich erklärt.

Was ändert sich durch die Pflegereform?

Derzeit gelten die Leistungen des Jahres 2026. Für die kommenden Jahre werden Änderungen diskutiert. Wir erklären Ihnen die aktuellen Pläne und was sie für Ihren Alltag bedeuten können.

Pflegereform 2026/2027 verstehen →

Pflegeleistungen & Finanzierung von A bis Z

Wie hoch ist das Pflegegeld? Was bleibt bei einer Kombinationsleistung übrig? Wie funktionieren Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege? Im Wegweiser finden Sie Beträge, Rechenbeispiele und einen Rechner.

Zum Pflegewegweiser und Rechner →