♡ Mit Herz an Ihrer Seite – in Rheinberg und Umgebung
Verständlich · Persönlich · Mit HerzGut beraten. Mit Herz begleitet.

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Gut informiert, sicher versorgt und mit Ihren Fragen nicht allein.

Beratung anfragen
Einfühlsame Pflegeberatung und persönliches Gespräch
Wir hören Ihnen zu

Wir hören zu und beraten Sie persönlich.

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Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt oder selbst Pflegegeld erhält, hat oft viele Fragen. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und besprechen gemeinsam, wie die Versorgung zu Hause gut gelingen kann.

Unsere Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, die häusliche Pflegesituation zu sichern und passende Hilfen kennenzulernen.

Lernen Sie uns kennen →
Ihr Beratungsbesuch

Was erwartet Sie bei unserem Beratungsbesuch?

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Persönlich, verständlich und mit Zeit für Ihre Fragen.

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Ein offenes Gespräch

Wir sprechen über Ihre persönliche Situation, Wünsche, Fragen und mögliche Schwierigkeiten im Pflegealltag.

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Praktische Hinweise

Sie erhalten Anregungen, wie die Betreuung und Versorgung zu Hause erleichtert werden können.

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Leistungen kennenlernen

Wir informieren über mögliche Entlastungsangebote, Pflegehilfsmittel und weitere Unterstützungswege.

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Angehörige stärken

Auch Fragen und Belastungen pflegender Angehöriger finden bei uns Gehör.

Gut zu wissen: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 bis 5 regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dies in der Regel halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich erforderlich. Bei Pflegegrad 1 sowie bei Bezug von Pflegesachleistungen kann ein Beratungsbesuch unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig in Anspruch genommen werden. Die Kosten eines anspruchsberechtigten Beratungsbesuchs trägt die Pflegekasse.
Mit Vertrauen und Wertschätzung

Vertrauen schaffen. Sicherheit geben.

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Unsere Beratung soll Orientierung bieten und Sie in Ihrer individuellen Situation stärken. Wir begegnen Ihnen mit Wertschätzung, Diskretion und einem offenen Ohr.

Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren oder wissen nicht, ob ein Beratungsbesuch für Sie vorgesehen ist? Sprechen Sie uns an.

Zugewandte Unterstützung und vertrauensvolle Beratung
Persönlich · Verständlich · Mit Herz

Pflegeberatung mit Zeit für Ihre Fragen

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Was wir gemeinsam besprechen

Wir schauen auf die aktuelle Versorgungssituation, vorhandene Unterstützung, Veränderungen im Alltag und mögliche Entlastungsangebote. Ihre Fragen und Wünsche stehen dabei im Mittelpunkt.

2

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Bei Bezug von Pflegegeld können gesetzlich vorgesehene Beratungsbesuche relevant sein. Ob und wie oft ein Besuch erforderlich ist, hängt unter anderem vom Pflegegrad und den geltenden Regeln ab.

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Wenn sich der Hilfebedarf verändert

Wir besprechen mögliche nächste Schritte, etwa zusätzliche Unterstützungsangebote oder die Prüfung eines Antrags auf Höherstufung. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach Begutachtung.

Wissen, das im Alltag hilft

Pflegeberatung – von Antrag bis Höherstufung

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Antworten auf wichtige Fragen – verständlich erklärt, mit praktischen Beispielen und Hinweisen zur Finanzierung.

Wie beantrage ich erstmals einen Pflegegrad?

Kontaktieren Sie die Pflegekasse und beantragen Sie Leistungen der Pflegeversicherung. Danach folgt die Begutachtung. Bereiten Sie konkrete Beispiele vor: Was gelingt beim Waschen, Anziehen, Essen, bei der Orientierung oder beim Umgang mit Medikamenten nur mit Hilfe?

Was hilft bei der Begutachtung?

Schildern Sie einen typischen schwierigen Alltag und nicht nur einen besonders guten Tag. Ein Pflegetagebuch, Arztberichte und eine anwesende vertraute Person können helfen. Beschreiben Sie auch notwendige Anleitung, Beaufsichtigung und nächtliche Hilfe.

Wann ist eine Höherstufung sinnvoll?

Wenn die Selbstständigkeit dauerhaft weiter eingeschränkt ist, kann eine Höherstufung beantragt werden. Typische Anzeichen sind zunehmender Hilfebedarf, Orientierungsprobleme, Unsicherheit beim Gehen oder mehr Unterstützung bei Körperpflege und Tagesstruktur.

Was ist der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI?

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss abhängig vom Pflegegrad und der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung Beratungsbesuche nachweisen. Sie dienen der Sicherung der häuslichen Versorgung und der Information über Hilfen. Die konkreten Fristen und eine mögliche Durchführung durch unser Unternehmen werden vorab geprüft.

Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?

Prüfen Sie Bescheid und Gutachten. Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden; die Rechtsbehelfsbelehrung ist maßgeblich. Begründen Sie den Widerspruch anhand der tatsächlichen Einschränkungen.

Was kostet die Beratung?

Die Finanzierung hängt von der Art der Beratung, Ihrer Versicherung und der Berechtigung des Anbieters ab. Wir erklären vorab, ob eine Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist oder private Kosten entstehen.

Pflege & Wissen

Gut informiert und begleitet

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Was ändert sich durch die Pflegereform?

Derzeit gelten die Leistungen des Jahres 2026. Für die kommenden Jahre werden Änderungen diskutiert. Wir erklären Ihnen die aktuellen Pläne und was sie für Ihren Alltag bedeuten können.

Pflegereform 2026/2027 verständlich erklärt →

Pflegeleistungen & Finanzierung

Welche Möglichkeiten der Finanzierung kommen für Ihre persönliche Situation infrage? Wir erklären die verschiedenen Pflegeleistungen verständlich.

Zum Pflegewegweiser →

Wir sind gerne für Sie da

Persönliche Pflegeberatung beginnt mit einem Gespräch.

Sie möchten einen Termin für Ihre Pflegeberatung vereinbaren? Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.