Ein offenes Gespräch
Wir sprechen über Ihre persönliche Situation, Wünsche, Fragen und mögliche Schwierigkeiten im Pflegealltag.
Gut informiert, sicher versorgt und mit Ihren Fragen nicht allein.
Beratung anfragen
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt oder selbst Pflegegeld erhält, hat oft viele Fragen. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und besprechen gemeinsam, wie die Versorgung zu Hause gut gelingen kann.
Unsere Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, die häusliche Pflegesituation zu sichern und passende Hilfen kennenzulernen.
Lernen Sie uns kennen →Persönlich, verständlich und mit Zeit für Ihre Fragen.
Wir sprechen über Ihre persönliche Situation, Wünsche, Fragen und mögliche Schwierigkeiten im Pflegealltag.
Sie erhalten Anregungen, wie die Betreuung und Versorgung zu Hause erleichtert werden können.
Wir informieren über mögliche Entlastungsangebote, Pflegehilfsmittel und weitere Unterstützungswege.
Auch Fragen und Belastungen pflegender Angehöriger finden bei uns Gehör.
Unsere Beratung soll Orientierung bieten und Sie in Ihrer individuellen Situation stärken. Wir begegnen Ihnen mit Wertschätzung, Diskretion und einem offenen Ohr.
Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren oder wissen nicht, ob ein Beratungsbesuch für Sie vorgesehen ist? Sprechen Sie uns an.

Wir schauen auf die aktuelle Versorgungssituation, vorhandene Unterstützung, Veränderungen im Alltag und mögliche Entlastungsangebote. Ihre Fragen und Wünsche stehen dabei im Mittelpunkt.
Bei Bezug von Pflegegeld können gesetzlich vorgesehene Beratungsbesuche relevant sein. Ob und wie oft ein Besuch erforderlich ist, hängt unter anderem vom Pflegegrad und den geltenden Regeln ab.
Wir besprechen mögliche nächste Schritte, etwa zusätzliche Unterstützungsangebote oder die Prüfung eines Antrags auf Höherstufung. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach Begutachtung.
Antworten auf wichtige Fragen – verständlich erklärt, mit praktischen Beispielen und Hinweisen zur Finanzierung.
Kontaktieren Sie die Pflegekasse und beantragen Sie Leistungen der Pflegeversicherung. Danach folgt die Begutachtung. Bereiten Sie konkrete Beispiele vor: Was gelingt beim Waschen, Anziehen, Essen, bei der Orientierung oder beim Umgang mit Medikamenten nur mit Hilfe?
Schildern Sie einen typischen schwierigen Alltag und nicht nur einen besonders guten Tag. Ein Pflegetagebuch, Arztberichte und eine anwesende vertraute Person können helfen. Beschreiben Sie auch notwendige Anleitung, Beaufsichtigung und nächtliche Hilfe.
Wenn die Selbstständigkeit dauerhaft weiter eingeschränkt ist, kann eine Höherstufung beantragt werden. Typische Anzeichen sind zunehmender Hilfebedarf, Orientierungsprobleme, Unsicherheit beim Gehen oder mehr Unterstützung bei Körperpflege und Tagesstruktur.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss abhängig vom Pflegegrad und der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung Beratungsbesuche nachweisen. Sie dienen der Sicherung der häuslichen Versorgung und der Information über Hilfen. Die konkreten Fristen und eine mögliche Durchführung durch unser Unternehmen werden vorab geprüft.
Prüfen Sie Bescheid und Gutachten. Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden; die Rechtsbehelfsbelehrung ist maßgeblich. Begründen Sie den Widerspruch anhand der tatsächlichen Einschränkungen.
Die Finanzierung hängt von der Art der Beratung, Ihrer Versicherung und der Berechtigung des Anbieters ab. Wir erklären vorab, ob eine Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist oder private Kosten entstehen.
Derzeit gelten die Leistungen des Jahres 2026. Für die kommenden Jahre werden Änderungen diskutiert. Wir erklären Ihnen die aktuellen Pläne und was sie für Ihren Alltag bedeuten können.
Welche Möglichkeiten der Finanzierung kommen für Ihre persönliche Situation infrage? Wir erklären die verschiedenen Pflegeleistungen verständlich.
Sie möchten einen Termin für Ihre Pflegeberatung vereinbaren? Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.