Rollstuhlfahrten
Fahrten für Menschen, die im Rollstuhl sitzen und ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug benötigen.
Wir bringen Sie zuverlässig und mit persönlicher Unterstützung an Ihr Ziel.
Fahrt anfragen
Ob Arztbesuch, Therapie oder eine andere wichtige Fahrt: Wir möchten, dass Sie sich unterwegs gut aufgehoben fühlen. Unser Fahrdienst legt Wert auf Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und einen respektvollen Umgang.
Wir besprechen vor der Fahrt, welche Unterstützung benötigt wird und welches Fahrzeug geeignet ist.
Fahrten für Menschen, die im Rollstuhl sitzen und ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug benötigen.
Für Fahrgäste, die beim Überwinden von Treppen besondere Unterstützung benötigen. Keine liegenden Krankentransporte.
Fahrten beispielsweise zu Arztpraxen, Kliniken, Behandlungen und Therapien – nach vorheriger Absprache.
Wir setzen auf eine persönliche Begleitung und berücksichtigen nach Möglichkeit Ihre individuellen Bedürfnisse. Auch beim Ein- und Aussteigen unterstützen wir Sie im vereinbarten Rahmen.
Bitte teilen Sie uns bei der Anfrage mit, ob Sie im Rollstuhl fahren oder einen Tragestuhl benötigen.

Eine Abrechnung mit Krankenkassen ist bei entsprechendem Anspruch und erfüllten Voraussetzungen möglich. Ob eine ärztliche Verordnung, eine Genehmigung der Krankenkasse oder eine gesetzliche Zuzahlung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Fahrt und Ihrer persönlichen Situation ab.
Wir übernehmen vereinbarte Fahrten beispielsweise zu Arztpraxen, Behandlungen und weiteren wichtigen Terminen. Die konkrete Fahrt und erforderliche Unterstützung besprechen wir vorab.
Je nach Fahrzeug und Bedarf sind Fahrten im Rollstuhl beziehungsweise mit Tragestuhl möglich. Tragestuhlfahrten sind keine Liegendtransporte. Bitte teilen Sie uns den Mobilitätsbedarf bei der Anfrage mit.
Bei medizinisch notwendigen Krankenfahrten kann eine ärztliche Verordnung und gegebenenfalls eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Ob Kosten übernommen werden und welche Zuzahlung anfällt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Derzeit gelten die Leistungen des Jahres 2026. Für die kommenden Jahre werden Änderungen diskutiert. Wir erklären Ihnen die aktuellen Pläne und was sie für Ihren Alltag bedeuten können.
Antworten auf wichtige Fragen – verständlich erklärt, mit praktischen Beispielen und Hinweisen zur Finanzierung.
Je nach Fahrzeug, Kapazität und Vereinbarung bieten wir sitzende Fahrten sowie Fahrten mit Rollstuhl oder Tragestuhl an. Tragestuhlfahrten sind keine liegenden Krankentransporte. Medizinische Überwachung während der Fahrt gehört nicht zu einem gewöhnlichen Fahrdienst.
Für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist bei vielen medizinisch notwendigen Fahrten eine ärztliche Verordnung erforderlich. Bei bestimmten Fahrtarten ist zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig. Die Regeln unterscheiden sich nach Anlass und persönlicher Situation.
Bei genehmigten Krankenfahrten gilt grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Eine gültige Zuzahlungsbefreiung kann hiervon befreien.
Fahrten ohne erstattungsfähige medizinische Indikation oder ohne erforderliche Genehmigung müssen gegebenenfalls privat bezahlt werden. Wir informieren vorab über Preis und Abrechnungsweg.
Bitte nennen Sie Termin, Start- und Zieladresse, Mobilität, Rollstuhl- oder Tragestuhlbedarf, Begleitperson und vorhandene Verordnung. So können wir die passende Beförderung prüfen.



Wir besprechen gerne die Einzelheiten Ihrer Fahrt und welche Unterstützung Sie benötigen.