♡ Mit Herz an Ihrer Seite – in Rheinberg und Umgebung
Sicher unterwegs · Persönlich begleitetMit Herz an Ihrer Seite

Miet- & Krankenfahrten mit Herz ♡

Wir bringen Sie zuverlässig und mit persönlicher Unterstützung an Ihr Ziel.

Fahrt anfragen
Fahrzeug unseres Fahrdienstes
Ihr Fahrdienst in Rheinberg und Umgebung

Mehr als nur von A nach B

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Ob Arztbesuch, Therapie oder eine andere wichtige Fahrt: Wir möchten, dass Sie sich unterwegs gut aufgehoben fühlen. Unser Fahrdienst legt Wert auf Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und einen respektvollen Umgang.

Wir besprechen vor der Fahrt, welche Unterstützung benötigt wird und welches Fahrzeug geeignet ist.

Sicher und zuverlässig

Unsere Fahrmöglichkeiten

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Rollstuhlfahrten

Fahrten für Menschen, die im Rollstuhl sitzen und ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug benötigen.

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Tragestuhlfahrten

Für Fahrgäste, die beim Überwinden von Treppen besondere Unterstützung benötigen. Keine liegenden Krankentransporte.

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Arzt- & Therapiefahrten

Fahrten beispielsweise zu Arztpraxen, Kliniken, Behandlungen und Therapien – nach vorheriger Absprache.

Unser eigener Fahrdienst

Mit unserem Fahrzeug sicher unterwegs

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Wir setzen auf eine persönliche Begleitung und berücksichtigen nach Möglichkeit Ihre individuellen Bedürfnisse. Auch beim Ein- und Aussteigen unterstützen wir Sie im vereinbarten Rahmen.

Bitte teilen Sie uns bei der Anfrage mit, ob Sie im Rollstuhl fahren oder einen Tragestuhl benötigen.

Fahrdienstfahrzeug des Betreuungsdienstes mit Herz
Verordnung & Kostenübernahme

Krankenfahrten mit ärztlicher Verordnung

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Eine Abrechnung mit Krankenkassen ist bei entsprechendem Anspruch und erfüllten Voraussetzungen möglich. Ob eine ärztliche Verordnung, eine Genehmigung der Krankenkasse oder eine gesetzliche Zuzahlung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Fahrt und Ihrer persönlichen Situation ab.

Wir beraten Sie vorab: Sprechen Sie uns gerne an. Wir klären gemeinsam, welche Unterlagen benötigt werden und ob die Fahrt über die Krankenkasse abgerechnet werden kann. Nicht jede Fahrt wird automatisch von der Krankenkasse übernommen.
Persönlich · Verständlich · Mit Herz

Ihre Fahrt – persönlich organisiert

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Für welche Fahrten?

Wir übernehmen vereinbarte Fahrten beispielsweise zu Arztpraxen, Behandlungen und weiteren wichtigen Terminen. Die konkrete Fahrt und erforderliche Unterstützung besprechen wir vorab.

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Rollstuhl und Tragestuhl

Je nach Fahrzeug und Bedarf sind Fahrten im Rollstuhl beziehungsweise mit Tragestuhl möglich. Tragestuhlfahrten sind keine Liegendtransporte. Bitte teilen Sie uns den Mobilitätsbedarf bei der Anfrage mit.

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Verordnung und Abrechnung

Bei medizinisch notwendigen Krankenfahrten kann eine ärztliche Verordnung und gegebenenfalls eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Ob Kosten übernommen werden und welche Zuzahlung anfällt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Aktuelles aus der Pflege

Was ändert sich durch die Pflegereform?

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Derzeit gelten die Leistungen des Jahres 2026. Für die kommenden Jahre werden Änderungen diskutiert. Wir erklären Ihnen die aktuellen Pläne und was sie für Ihren Alltag bedeuten können.

Wissen, das im Alltag hilft

Krankenfahrten – Verordnung und Zuzahlung

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Antworten auf wichtige Fragen – verständlich erklärt, mit praktischen Beispielen und Hinweisen zur Finanzierung.

Welche Fahrten bietet der Fahrdienst an?

Je nach Fahrzeug, Kapazität und Vereinbarung bieten wir sitzende Fahrten sowie Fahrten mit Rollstuhl oder Tragestuhl an. Tragestuhlfahrten sind keine liegenden Krankentransporte. Medizinische Überwachung während der Fahrt gehört nicht zu einem gewöhnlichen Fahrdienst.

Wann benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist bei vielen medizinisch notwendigen Fahrten eine ärztliche Verordnung erforderlich. Bei bestimmten Fahrtarten ist zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig. Die Regeln unterscheiden sich nach Anlass und persönlicher Situation.

Welche Zuzahlung kann anfallen?

Bei genehmigten Krankenfahrten gilt grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Eine gültige Zuzahlungsbefreiung kann hiervon befreien.

Wer zahlt private Fahrten?

Fahrten ohne erstattungsfähige medizinische Indikation oder ohne erforderliche Genehmigung müssen gegebenenfalls privat bezahlt werden. Wir informieren vorab über Preis und Abrechnungsweg.

Was muss ich bei der Buchung mitteilen?

Bitte nennen Sie Termin, Start- und Zieladresse, Mobilität, Rollstuhl- oder Tragestuhlbedarf, Begleitperson und vorhandene Verordnung. So können wir die passende Beförderung prüfen.

Einblicke in unseren Fahrdienst

Unsere Fahrzeuge

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Fahrzeug des Fahrdienstes
Weiterer Blick auf unser Fahrdienstfahrzeug
Fahrdienstfahrzeug des Betreuungsdienstes mit Herz
Wir sind gerne für Sie da

Sie benötigen eine Fahrt?

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Wir besprechen gerne die Einzelheiten Ihrer Fahrt und welche Unterstützung Sie benötigen.